Haftungsausschluss

 Erklärung des Auftraggebers 

Der Auftraggeber 

– im Folgenden „Auftraggeber“ – 

vertreten durch 

erklärt gegenüber Hofmann & Schnittker Medien UG (haftungsbeschränkt), In der Schelle 11, 34431 Marsberg,

– im Folgenden „Auftragnehmer“ – 

für den vorliegenden Auftrag sowie für sämtliche gegenüber dem Auftragnehmer zukünftig erteilte und in der Vergangenheit erteilten Aufträge was folgt: 

Der Auftraggeber sichert zu, an sämtlichen Vorlagen und Materialien, die an den Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übergeben werden, insbesondere den darauf befindlichen Inhalten und für die beauftragten Arbeiten, Ausführungen und Vervielfältigungen alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Verwertungs-, Lizenz-, Marken- oder sonstigen Schutzrechte uneingeschränkt inne zu haben bzw. die erforderliche Genehmigung des Rechteinhabers bzw. berechtigten Dritten eingeholt zu haben. Der Auftraggeber leistet im Rahmen eines eigenständigen Garantieversprechens Gewähr, dass etwaig anfallende Lizenzgebühren oder sonstige Nutzungsabgaben fristgerecht an die zuständigen Stellen abgeführt werden oder wurden. Zudem wird in diesem Zusammenhang versichert, dass die in Auftrag gegebenen Arbeiten weder obszönen noch strafbaren Inhalts sind. 

Für den Fall, dass der Auftraggeber im Auftrag eines Dritten handelt, wird dem Auftragnehmer im Rahmen eines eigenständigen Garantieversprechens zugesichert, dass durch den Auftraggeber die Rechteinhaberschaft des Dritten vor Auftragserteilung an den Auftragsnehmer überprüft wurde und diese, soweit sie zur Durchführung des Auftrags durch den Auftragnehmer erforderlich ist, besteht. 

Der Auftragnehmer wird durch den Auftraggeber von einer etwaigen Verpflichtung zur Überprüfung, ob durch die Ausführung des Auftrags etwaige Rechte Dritter verletzt werden, unwiderruflich und in vollem Umfang freigestellt. Dennoch behält sich der Auftragnehmer vor, sich im Einzelfall vom Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis über die erforderlichen Berechtigungen vorlegen zu lassen. Kann dieser Nachweis durch den Auftraggeber nicht geführt werden, ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Auftrags bzw. zum Vertragsrücktritt berechtigt. 

Haftungsfreistellungserklärung 

Sollte der Auftragnehmer infolge einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer oder deren Erfüllungsgehilfen auf erstes Auffordern von allen gegen diese(n) erhobenen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit, den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten und auch, diesen von ihm anfallenden Rechtsverfolgungskosten vollständig freizustellen.